BG Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Hier finden Sie eine Liste der Berufsgenossenschaften mit dortigem Ansprechpartner und Abrechnungsverfahren.  

besondere Voraussetzungen bei folgenden BGs

Bitte beantragen Sie unbedingt vor Kursbeginn die Kostenübernahme, wenn eine der folgenden BGs für Sie zuständig ist:

allgemeines Abrechnungsformular

Dieses Abrechnungsformular nehmen Sie bitte im Original und vollständig ausgefüllt direkt zum Kurs mit. Beim Ausfüllen des Formulars muss darauf geachtet werden, dass alle Unterschriften und der Stempel zur Abrechnung im Original vorliegen. Ausgefüllt werden von Ihnen die oberen zwei Drittel. Wichtige Angaben sind die Nummer der Berufsgenossenschaft, die zuständige Berufsgenossenschaft, Stempel und Unterschrift der Geschäftsführung oder eines Zeichnungsberechtigten. 

Hinweise

  • Ein Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung kann nur über die BG abgerechnet werden, wenn die Erste Hilfe Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt! Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir einen Kurs Erste Hilfe Ausbildung zu buchen.
  • Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
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