Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Hier finden Sie eine Liste der Berufsgenossenschaften mit dortigem Ansprechpartner und Abrechnungsverfahren.
Bitte beantragen Sie unbedingt vor Kursbeginn die Kostenübernahme, wenn eine der folgenden BGs für Sie zuständig ist:
Dieses Abrechnungsformular nehmen Sie bitte im Original und vollständig ausgefüllt direkt zum Kurs mit. Beim Ausfüllen des Formulars muss darauf geachtet werden, dass alle Unterschriften und der Stempel zur Abrechnung im Original vorliegen. Ausgefüllt werden von Ihnen die oberen zwei Drittel. Wichtige Angaben sind die Nummer der Berufsgenossenschaft, die zuständige Berufsgenossenschaft, Stempel und Unterschrift der Geschäftsführung oder eines Zeichnungsberechtigten.