Mitgliederversammlung
Gemäß § 26 der Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes berufe ich die Mitgliederversammlung für Freitag, den 28.03.2025 um 19:30 Uhr, in der Aula der gewerbl. Berufsschule Traunstein, Wasserburger Str. 52 ein. Anmeldung erwünscht: info@kvtraunstein.brk.de
TAGESORDNUNG:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. a) Jahresbericht
b) Finanzberichte
c) Revisionsergebnisse der letzten Prüfung
d) Haushaltsberichte des Haushaltsausschusses
3. Aussprache zu den Berichten
4. Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses
5. Bildung eines Wahlausschusses
6. Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten
zur Bezirks- und Landesversammlung
7. Anträge und Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung sollen bis zum Samstag, den 15.03.2025 schriftlich an den Vorsitzenden des BRK Kreisverbandes Herrn Konrad Schupfner, Gewerbepark Kaserne 13, 83278 Traunstein eingereicht werden.
Konrad Schupfner
1. Vorsitzender
Wahlausschreibung
Für die am Freitag, den 28.03.2025 stattfindende Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Kreisverbandes Traunstein des Bayerischen Roten Kreuzes sind Wahlvorschläge zu richten an den
Wahlvorbereitungsausschuss BRK-Kreisverband Traunstein, Gewerbepark Kaserne 13, 83278 Traunstein
Die Wahlvorschläge müssen bis Samstag, den 15.03.2025, 18:00 Uhr, dem Wahlvorbereitungsausschuss vorliegen. Wahlvorschläge sind nur in schriftlicher Form mit eigenhändiger Unterschrift zulässig. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail an info@kvtraunstein.brk.de ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert (PDF) wiederzugeben. Einreichung von Wahlvorschlägen mittels WhatsApp, Facebook oder sonstige Messenger sind nicht erlaubt!
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A) Vorstandschaft:
1. der Vorsitzende
2. erster stv. Vorsitzender
3. zweiter stv. Vorsitzender
4. der Chefarzt
5. der stv. Chefarzt
6. der Schatzmeister
7. der stv. Schatzmeister
8. der Justitiar
9. dem Konventionsbeauftragten
B) Haushaltsausschuss
1. Sieben Mitglieder
2. Drei Ersatzmitglieder
C) Delegierte
1. Sechs Delegierte und Sechs Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
2. Drei Delegierte und Drei Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Vorschlagsberechtigt für alle Ämter sind Männer, Frauen und Diverse, die wahlberechtigt sind. Das
aktive Wahlrecht steht den BRK-Mitgliedern zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben; das passive
Wahlrecht steht den BRK-Mitgliedern zu, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Wahlvorschlag
soll eine Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen enthalten
Für den Wahlvorbereitungsausschuss
Vorsitzender Bernhard Lerner