· Pressemitteilung

Restmüll – Was darf rein und wohin mit den Alttextilien?

Rotkreuz-Shop_ShirtFoto: BRK KV Traunstein

Gültig ab 01.01.2025

Seit dem Jahreswechsel gibt es eine neue Regelung bei der Mülltrennung. Aufgrund der neuen gesetzlichen Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Altkleider seit dem 1. Januar 2025 nur noch in Ausnahmefällen über die Restmülltonne entsorgt werden.


In § 20 Abs. 2 Nr. 6 KrWG ist eine Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien vorgesehen. Dabei setzt der Gesetzgeber einen wichtigen Aspekt der letzten EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, geändert durch Richtlinie 2018/851/EU) in nationales Gesetz um. Also müssen die Stadt- und Landkreise in Deutschland Alttextilien getrennt von anderen Abfällen sammeln, damit sie wiederverwendet oder recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings von Alttextilien.
 

Aktuell ist der Markt der Alttextilsammlung und Alttextilverwertung von erheblichen Schwierigkeiten geprägt. Es gibt zunächst einmal ein gravierendes Problem an Mengen und Qualität. Die Konsumenten kaufen häufiger Kleidung ein und der Markt kann die dadurch entsprechend steigenden Sammelmengen bei der Entsorgung aussortierter Textilien kaum noch aufnehmen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Anteil der minderwertigen Textilien stark angestiegen ist und weiterhin ansteigt. Die Konsumenten neigen zu immer mehr „fast fashion“ und diese minderwertigen Textilien sind für die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder hochwertige Verwertung nur sehr bedingt geeignet.
 

Der Landkreis Traunstein klärt auf, was das für die Bürger/-innen im Alltag bedeutet:
Die Verunsicherung der Verbraucher ist groß, doch für die Traunsteiner Bürger/-innen ändert sich auch mit der neuen EU-Richtlinie in der Praxis nichts. Gut erhaltene Kleidung muss weiterhin über Altkleidercontainer entsorgt werden oder kann direkt in einem Secondhandshop (z. B. Rotkreuz-Shops, AWO oder andere Anbieter) abgegeben werden. Das gilt auch für Bettlaken, Handtücher und Vorhänge. Entscheidend für die Weiterverwendung von Textilien aus Altkleidercontainern ist die Qualität der Ware. Viele karitative Einrichtungen freuen sich deshalb über gut erhaltene Kleiderspenden. Nähere Informationen dazu stehen in der Regel auch an den Containern selbst.
 

Was gehört in den Altkleidercontainer?

  • Erwünscht: Saubere, trockene und gebrauchsfähige Kleidung und Schuhe (paarweise gebündelt). Nur saubere Alttextilien können wiederverwendet und möglichst hochwertig verwertet werden.
     
  • Nicht erwünscht: Stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien. Diese gehören weiterhin in die Restabfalltonne.
    Abgetragene, kaputte und verschmutzte Textilien wie ölverschmierte Kleidungsstücke sollen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
     

Warum?
Ziel der Verordnung ist es, eine Kreislaufwirtschaft für Textilien zu etablieren, die Recyclingquote bei Kleidung zu verbessern und damit die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten. Abfälle, die im Restmüll entsorgt werden, werden anschließend nicht recycelt, sondern kommen in die Müllverbrennungsanlage.