Nur nicht helfen ist strafbar
- Die selbstverständliche Pflicht zu helfen-
In jedem von uns steckt ein Lebensretter – wenn wir die wichtigsten Handgriffe der Ersten Hilfe kennen. Aber viele Unfallzeugen trauen sich oft nicht, Verunglückten beizustehen, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. Dabei sollte es für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein, einem anderen Menschen zu helfen, wenn er sich in Not befindet.
Oft reicht es schon, für den Verletzten da zu sein und ihn zu beruhigen. Denn es gibt nur eines, was man falsch machen kann: gar nichts tun. Der Ersthelfer, also derjenige, der als Erster an der Unfallstelle ist, und nach bestem Wissen und Gewissen handelt, braucht keine Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben. Anders sieht es allerdings für denjenigen aus, der seine Hilfe verweigert. Staatsanwalt Andreas Miller erinnert an die Rechtspflicht: „Jeder muss die erforderliche und für ihn mögliche Hilfe leisten, also die für den Helfer zumutbar ist. Außerdem sollte sich jeder überlegen, wie schnell er selbst Opfer sein kann und Hilfe von anderen braucht!“
Wichtig bei einem Unfall sind die ersten Minuten bis der Rettungsdienst eintrifft – diese Zeit kann für den Verletzten entscheidend sein – deshalb ist schnelles Handeln wichtig!
Hier die wichtigsten Schritte:
– Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick an der Unfallstelle und überwinden Sie Ihre Hemmungen! Bewahren Sie Ruhe!
– Wägen Sie eventuelle Gefahren für sich und den Verletzten ab und versuchen Sie zu überlegen, welche Möglichkeiten es zur Ersten Hilfe gibt. Handeln Sie schnell!
– Sichern Sie je nach Situation die Unfallstelle etwa mit einem Warndreieck ab.
– Versuchen Sie, sich und den Verletzten in Sicherheit zu bringen.
§ 323c Strafgesetzbuch:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, (…) insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr (…), wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.“

